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Quo vadis Hessisches ÖbVI-Gesetz – Qualitätsverlust auf allen Ebenen

Am 06.02.2023 hat die Hessische Landesregierung auf Initiative des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den Gesetzentwurf zur Änderung vermessungs- und planungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt, welcher im Wege der „Eilausfertigung“ am 07.02.2023 in der LT-Drucksache 20/10498 veröffentlicht wurde. Hierdurch soll das Hessische Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure (HÖbVIngG) entgegen der einhelligen und deutlichen Kritik der Berufsverbände BDVI e. V., VDV e. V. und der Ingenieurkammer Hessen sowie der betroffenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) geändert und bereits am 15.02.2023 durch die erste Lesung im Landtag gebracht werden. 

Die Details finden Sie in der nachstehenden Datei.


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