Die Betriebs- und Ausnahmegenehmigungen für Drohnenflüge sollen weiterhin von den Ländern erteilt werden. Als Begründung führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27761) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion an, dass die lokalen Behörden vom kurzen Weg zu den Landesluftfahrtbehörden profitieren und sich gleichzeitig vor Ort auskennen würden. Jede Ausnahmegenehmigung sei eine Einzelfallentscheidung, die Gebühren dafür sollen sich je nach Prüfungsaufwand bemessen. In der Antwort heißt es…