Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Grundsteuerreformgesetz spätestens zum 31. Dezember 2019 beschlossen und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/12517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12122), die sich nach dem aktuellen Stand der Reform der Grundsteuer erkundigt hatte. Das Risiko eines Ausfalls der Grundsteuer für die Gemeinden ergebe sich aus der Fristsetzung des Bundesverfassungsgerichts. Daraus folge, wenn bis zum 31.…