Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 ist am 19. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2805) verkündet worden:
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2805.pdf
Die neue, überarbeitete ImmoWertV 2021 fasst die wesentlichen Grundsätze der bisherigen sechs Richtlinien und Regelwerke zusammen und hat diese anwenderfreundlicher ausgestaltet. Dabei sind kaum inhaltliche Änderungen gegenüber den bisher gültigen Vorgaben…