Am 29.12.2020 wurde das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
In Artikel 6 wurde auch die Anlage 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz angepasst.
Daher sind ab 01.01.2021 für den Bereich der Geodäsie folgende Stundensätze gültig:
Nr. 7 | Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien | 115 € |
Nr. 38.1 | Vermessungstechnik | 80 € |
Nr. 38.2 | Vermessungs- und Katasterwesen im Übrigen | 100 € |