Mit Beschluss des Vorstandes der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz vom 14.04.2015 führt die Kammer die neue „Liste der Sachverständigen für Absteckung“ ein.
In die Liste ist auf Antrag einzutragen, wer aufgrund des Ingenieurgesetzes als Absolventin oder als Absolvent des Fachbereichs Vermessungsingenieurwesen die Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur zu führen berechtigt ist und danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Absteckung von Gebäuden praktisch tätig war.
Hintergrund für…