Einführung des 1. Abschnitts der VOB/A
Mit beigefügtem Erlass hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) den überarbeiteten Abschnitt 1 Teil A der VOB/A (Unterschwellenvergabe) eingeführt, der ab dem 01.03.2019 anzuwenden ist.
Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A (Oberschwellenvergabe) werden im Rahmen eines Verordnungsgebungsverfahrens eingeführt werden und zu einem gesonderten Zeitpunkt in Kraft treten. Nach der hierzu erforderlichen Änderung der VgV wird das BMI den…