Als Unterrichtung liegt der "erste Bericht der Bundesregierung über die Fortschritte bei der Bereitstellung von Daten" (19/14140) vor, der über den aktuellen Stand der Umsetzung von Paragraf 12a des E-Government-Gesetzes (EGovG) seit dessen Inkrafttreten am 13. Juli 2017 berichtet. Wie in diesem "1. Open-Data-Fortschrittsbericht" ausgeführt wird, wurden die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung mit der Aufnahme des Paragrafen 12a in das EGovG verpflichtet, "unbearbeitete Daten, die sie in…