Das Bundeskabinett hat am 11.02.2015 den Gesetzentwurf zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) beschlossen. Das novellierte IWG ergänzt den Rechtsrahmen für Open Data. Mit dem Änderungsgesetz sollen die neuen EU-Vorgaben über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht umgesetzt werden (Public-Sector-Information-Richtlinie - Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013).
Die vorgesehenen Regeln gewährleisten, dass bereitgestellte Daten…