Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen Persönlichkeitsrechte von Bürgern durch Satellitenbilderaufnahmen verletzt worden sind. Sie erachte den Schutz von Persönlichkeitsrechten dies betreffend als hinreichend, schreibt sie in der Antwort (19/28009) auf eine Kleine Anfrage. Eine Regulierung des Markts für Erdfernerkundungssysteme über die bestehenden Bestimmungen hinaus erachtet die Bundesregierung derzeit nicht für notwendig.