Die Bundesregierung sieht ungeachtet deutlicher Fortschritte weiter Handlungsbedarf beim Bürokratieabbau. Beispielsweise soll der Umstellungsaufwand der Wirtschaft begrenzt werden, wie aus dem als Unterrichtung (19/11066) vorgelegten "Bericht der Bundesregierung zum Stand des Bürokratieabbaus und zur Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung für das Jahr 2018" hervorgeht. Der Umstellungsaufwand, also der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, habe sich in der 18.…