International agierendes Unternehmen? Ja! Mitarbeiter im Ausland? Sowieso! Genau dann ist die Fürsorgepflicht ein Thema, dem Sie erhöhte Aufmerksamkeit schenken sollten. Der Grundgedanke geht auf den Paragraph § 17 SGB V zurück, in dem es heißt: „Mitglieder, die im Ausland beschäftigt sind und während dieser Beschäftigung erkranken, erhalten die ihnen nach diesem Kapitel […] zustehenden Leistungen von ihrem Arbeitgeber“.
Rumms, das kann ja teuer werden! Zwar hat der Arbeitgeber grundsätzlich…