Um Vergabeverfahren zu beschleunigen und dadurch Investitionsprojekte schnell umsetzen zu können, hat die Bundesregierung die Schwellenwerte für öffentliche Aufträge ohne Teilnehmerwettbewerb angehoben. Im Baubereich seien nun beschränkte Ausschreibungen bis zu 1.000.000 Euro möglich, die freihändige Vergabe erfolge bis zu einem Wert von 100.000 Euro. Bei Liefer- und Dienstleistungen liege der Grenzwert für die beschränkte Ausschreibung und Verhandlungsvergabe nun bei 100.000 Euro,…