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Landesausschusssitzung NRW 2023

Termin:  10.02. 15:00 Uhr - 11.02.2023 13:00 Uhr
Ort: Schwerte

Landes- und Bezirksvorstände NRW im Informationsaustausch

Offene Diskussionen bei der Landesausschusssitzung am 10./11.02.2023 in Schwerte

Das Tagungshaus der katholischen Akademie in Schwerte bot bereits zum dritten Mal den Treffpunkt für den gemeinsamen Gedanken- und Informationsaustausch zwischen dem Landesvorstand und den Vertretern der Bezirke. Die verkehrsgünstige Anbindung mit einer zentralen Lage in Nordrhein-Westfalen und einem Gesamtpaket für eine Tagung bildet diese Akademie eine gelungene Kombination von Austausch, Unterkunft und Tagung.    

Begrüßung Zu Beginn der Zusammenkunft begrüßte der Landesvorsitzende Ulf Meyer-Dietrich die angereisten Kolleginnen und Kollegen aus den NRW-Bezirken sowie die Mitglieder des Landesvorstands. Die Wochenendveranstaltung dient dem Austausch von Informationen untereinander, aber auch aus dem „Lernen von den Anderen“. Daher wurde bewusst der Schwerpunkt auf die Bezirksarbeit gelegt. Einleitend berichtete Stephan Heitmann aus dem Innenministerium allerdings zunächst in seinem Fachvortrag „Amtliches Vermessungswesen in NRW – Stand 2023“ zu etlichen aktuellen Themen (siehe unten). Allgemein wurde begrüßt, dass man sich wieder nach der im letzten Jahr durchgeführten Mitgliederversammlung in Präsenz an diesem Ort trifft.

Berichte aus den Bezirken Jeder teilnehmende Bezirksvorstand berichtete aus seinem Bezirk über Aktionen, Fachvorträgen und -exkursionen seit der letzten Landesausschusssitzung vom August 2021.

Diese waren überwiegend auf ein Minimum wegen der noch herrschenden Corona-Regeln reduziert. Zum Teil fielen Exkursionen wegen der Einschränkungen gänzlich aus, zum Teil erkrankten die Vortragenden bzw. die Teilnehmenden, zum anderen waren die Lokalitäten für die Stammtische geschlossen oder sogar inzwischen insolvent. Organisatorisch musste viel investiert werden, um Veranstaltungen durchzuführen. Oft traf sich nur „der harte Kern“ des Vorstandes bei einer Stammtischrunde, die auch bei einigen im häuslichen Umfeld stattfanden. In vielen Bezirken konnten aber Veranstaltungen zur Ehrung von langjährigen Mitgliedern abgehalten werden. Und wenn dieses nicht gelang, so wurde zum Teil ein persönlicher Besuch zur Übergabe der Urkunde und Ehrennadel durchgeführt. Durch diese Ansprache wurde gezeigt, dass der VDV sie in dieser Zeit nicht vergessen hat.

In vielen Bezirken wurde im vergangenen Jahr eine Mitgliederversammlung abgehalten. Vielfach stellte sich der bisherige Vorstand zur Wiederwahl.

Die anwesenden Bezirksvorstände planen nun nach der Corona-Pandemie einen Neustart der Veranstaltungen und Treffen der Mitgliedergemeinschaften. Eine Vielzahl von Ideen und Anregungen wurden aus den Bezirken aufgenommen und ausgetauscht. Mit dem Enthusiasmus kann ein Wiedereinstieg nach den eingeschränkten Veranstaltungen sehr gut gelingen.

Aus einem Bezirk kam der Vorschlag sich mit jungen Vermessungskolleginnen und -kollegen zu treffen. Dazu gehören auch die Vermessungstechniker:innen und Geomatiker:innen, die der Berufsverband als Fördernde Mitglieder mit einem besonderen Status seit dem letzten Bundeskongress im VDV aufnehmen kann. Dies war eine Forderung aus dem Kreis der Bezirksvorstände, die nun umgesetzt wurde.

Ebenfalls diskutiert wurde die Zusammenarbeit des Landesverbandes und der Bezirke mit dem Bildungswerk VDV und der Möglichkeit dieses mit in eine Bezirksveranstaltung zu einem Fachthema einzubinden. Erfolgreich gestaltet hat dieses mehrmals schon der Bezirk Paderborn mit verschiedenen Vortragsreihen im zweijährigen Rhythmus. Durch die gegenseitige Unterstützung vom Bildungswerk VDV und Bezirk konnten immer gut besuchte Veranstaltungen organisiert werden.

Bis in den späten Abend hinein ergab sich für alle Teilnehmenden im „Schwerter Keller“ der Akademie die Möglichkeit sich über ihre Bezirksarbeit auszutauschen.

Informationen des Vorstands

Der zweite Schwerpunkt der Landesausschusssitzung war die Weitergabe von Informationen zu aktuellen Themen aus der Vorstandsarbeit. Zwar werden die Mitglieder:innen durch die Versendung der VDV-NRW-Info´s über die Vorstandsarbeit und Termine informiert, aber in dieser Landesausschusssitzung konnten vertiefte Berichte an die Teilnehmerrunde gegeben werden und die Themen diskutiert werden.

Der Landesvorsitzende Ulf Meyer-Dietrich berichtete über verschiedene Schwerpunktthemen der Arbeit des Landesvorstandes.

Nachwuchsgewinnung im Vermessungswesen: Seit ca. 4 Jahren wird eine konzertierte Aktion vom Land NRW in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden vorangetrieben. Mit der Kampagne geodäsie.nrw ist man nun jährlich auf Ausbildungsmessen unterwegs. Ausgewiesene MINT-Schulen wurden gezielt angeschrieben, um hier Werbung und Sensibilisierung für den Vermessungsberuf zu betreiben. Unter der Schirmherrschaft von Innenminister Herbert Reul fand am 26.06.2022 an der Universität Bonn der Erlebnistag Geodäsie statt. Zudem war geodäsie.nrw mit einem eigenen Campus auch auf der INTERGEO 2022

in Essen vertreten. Infos stehen unter: www.geodäsie.nrw.

Zudem ist eine Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Hochschulen in NRW vom Landesvorstand angedacht. Kontaktaufnahmen zu den Fachschaften haben hier schon stattgefunden und sollen intensiviert werden.

Duales Studium: Eine neue Möglichkeit zur Nachwuchsgewinnung wurde jetzt im Bereich der Beamten geschaffen. Seit Beginn des Wintersemesters 2022 können an der Hochschule Bochum Studierende im Studiengang Geodäsie zeitgleich die Laufbahn für das erste Einstiegsamt (ehem. gehobener verm.-technischer Dienst) während ihres Studiums absolvieren. Durch die Verbeamtung bereits während des Studiums und die Zahlung von Anwärterbezügen wird das duale Studium doppelt attraktiv. Eine anschließende mehrjährige Bindung an den Arbeitgeber ist verpflichtend.

Arbeitsgruppe Medienbruchfreie Vermessung: In nur zwei Sitzungen der AG wurde das Ziel des Austausches von digitalen Vermessungsschriften und deren Ergebnissen erörtert. Um diese Dokumente und Unterlagen bei den Vermessungsstellen rechtssicher einzuscannen, müsste die technische Richtlinie TR-RESISCAN des BSI angewendet werden. Die Regelungen sind insb. für kleinere Büros viel zu aufwendig. Daher wird die Grenzniederschrift wegen der Unterschriften vorerst weiterhin in Papierform beim Katasteramt einzureichen sein. Andere Dokumente könnten u.a. durch eine digitale Signatur digital ausgetauscht werden. Dazu sind Vorschriften des amtlichen Vermessungswesens anzupassen.

Weitere Themen waren die Arbeit im ALKIS Lenkungsgremium und den Arbeitsgruppen Vermessungsunterlagenportal, Gebühren und Gebäudeeinmessung. Hier gab es keine grundlegenden Änderungen in den Informationsständen seit dem letzten Austausch auf Landesebene.

Die ganze Bandbreite der Vermessungsthemen kann nun in die Bezirke mitgenommen werden, um dort vorgestellt und diskutiert werden. Rückmeldungen aus der Bezirksarbeit wird hier vom Landesvorstand gewünscht, damit weiterhin eine große Meinungsvielfalt als Basis der Berufsvertretung für eine gelingende Vorstandsarbeit zur Verfügung steht. 

 

 

Geobasisdaten gestern, heute, morgen

Zusammenfassung des Fachvortrags von Stephan Heitmann, Innenministerium NRW, gehalten am 10.02.2023 auf der Landesausschusssitzung in Schwerte

Ausgehend von der ehemaligen Situation des Liegenschaftskatasters mit der Führung des ALB und der ALK sowie der parallel geführten topografischen Karten und Führung der amtlichen
Festpunktfelder stellte Stephan Heitmann die aktuelle Situation sowie die aktuellen Aufgaben dar.
Die Umstellung des ALKIS von der GeoInfoDok Version 6 auf die neue Version 7.1.2 beinhaltet die Erfassung der Landnutzung und der Landbedeckung in seinem vollen Umfang. Die neuen Strukturen
ermöglichen die intensiven Kommunikationsbeziehungen des Liegenschaftskatasters mit den Nachbarverwaltungen, die einen Mehrwert für alle Beteiligten bieten. Die Verwaltungen der
Landesvermessung, der Flurbereinigung, der Statistik, der Finanzen und des Grundbuchs hätten eine geringere Fehleranfälligkeit in den Daten. Es steht ein voller Informationsgehalt medienbruchfrei zur Verfügung, so dass eine höhere Effizienz für alle beteiligten Verwaltungen gegeben sein wird. Der Referent wies aber auch auf die noch bestehenden Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung hin. So
sind noch vielfach Daten vorhanden, die ein manuelles Nacharbeiten erforderlich machten. Anhand des Beispiels eines Geländes einer Auto-Teststrecke konnte den Teilnehmer:innen erläutert werden,
wie der Mehrwert bei der Beschreibung der Erdoberfläche durch die Erfassung der Landbedeckung und der Landnutzung aussieht. Ein Grundstück wird nun nicht nur als Ganzes mit einer Beschreibung versehen, wie z. B. „Industrie- und Gewerbefläche“, sondern noch zusätzlich mit tatsächlichen weiteren Nutzungen wie z. B. „Unland Vegetationslose Fläche; Grünland; Wald“.
Fachliche Forderungen und entsprechende rechtliche Grundlagen für diese Erhebungen ergeben sich aus verschiedenen Fachbereichen. Neben der amtlichen Statistik z. B. auch aus dem kommenden
Agrarstatistikgesetz (BT-Drucksache 20/3445). Nach diesem Entwurf wird die Flächenerhebung auf der Grundlage von geometrischen Flächenobjekten erfolgen. Die Erhebungsmerkmale sind die
Belegung der Bodenflächen nach Art der Landnutzung sowie ergänzende Informationen zur Landbedeckung. Diese Aufgaben sollen von den Katasterverwaltungen der Länder mit ihren
unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt werden.
In NRW wird für das Liegenschaftskataster zukünftig im Grunddatenbestand das EVA-Prinzip (einheitlich, vollständig, aktuell) angewendet. Lokale Unterschiede bei einzelnen
Katasteramtsbezirken mit Mehrdaten bis hin zum Maximalprinzip wird es geben. In einem Zeitplan führte Stephan Heitmann allen Beteiligten noch einmal den bisherigen Verfahrensablauf und die
anstehenden Migrationsabläufe dar. So soll bis zum 1. Januar 2024 die GeoInfoDok 7.1.2 landes- und bundesweit eingeführt werden. Problematisch nannte der Referent hier die Grundbuchdaten, die
nach dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) in Verbindung mit dem Geldwäschegesetz bis zum 21. Juli 2023 zu übermitteln sind. [Anm.: Inzwischen gibt es hierzu eine Lösung.]

Cop4ALL – Copernicus für ATKIS, ALKIS und Landbedeckung
Die Erfassung der Landbedeckung mittels Fernerkundung durch das Copernicus-Satellitenprogramm stellt Stephan Heitmann anhand von eindrucksvollen Gegenüberstellungen vor. An den Beispielen
aus dem Niederrhein konnten die Teilnehmer:innen erkennen, welche Unterschiede sich nun in der Auswertung und Erfassung der Landbedeckung durch Nutzung von Cop4ALL zeigen. Besonders die
deutlich höhere Detailtiefe birgt zahlreiche Möglichkeiten der Nutzung und Datenanalyse. Durch die Verwendung der Satellitendaten, ergänzt um digitale Orthofotos kann die Landbedeckung zudem
aktuell erfasst und zur Verfügung gestellt werden. So können Veränderungen schneller ermittelt werden, da die Daten in einem viel kürzeren zeitlichen Abstand bereitgestellt werden.
Vertikale Integration von Liegenschaftskataster und Landesvermessung. 

Wie funktioniert die vertikale Integration zwischen Liegenschaftskataster und Landesvermessung?
Diese Frage wurde in diesem Themenblock behandelt. „Die vertikale Integration wird nur funktionieren, wenn identische Sachverhalte identisch in ALKIS modelliert sind!“ so Stephan
Heitmann in seinem vorgestellten Beispielbild von einem Fährübergang. So führen vielfach die abgeleiteten Daten aus Fernerkundung, die bisherigen Daten des ATKIS und ALKIS zu
unterschiedlichen Darstellungen. Ziel ist ein „ATKIS-ertüchtigtes“ Liegenschaftskataster. Dazu liefert die Landesvermessung aus den Produktbereichen der Airborne Laserscanning, Orthofoto und
Fernerkundung die entsprechenden Veränderungshinweise an die Katasterbehörden um dort das Liegenschaftskataster bei der Datenerhebung, -erfassung und -korrektur zu aktualisieren. Davon
profitiert wiederum die Landesvermessung in Form eines einheitlichen und aktuellen ATKIS. Die zeitliche Umsetzung in NRW soll bis Ende 2027 erfolgen. Bereits in 2024 und 2025 ist die
Softwareanpassung geplant. Danach erfolgt die Datenerhebung und -führung ausschließlich im Liegenschaftskataster.
Was sich in NRW sonst noch tut
Selbstverständlich berichtete Stephan Heitmann über den aktuellen Stand bei der Gebäudeeinmessungspflicht. Dabei zeigte er noch einmal die Hintergründe und Argumente für oder
gegen eine Gebäudeeinmessungspflicht aus unterschiedlichen Positionen auf. Auch die Standpunkte der Berufsverbände BDVI NRW und VDV NRW wurden in einem Schaubild gewürdigt.
Die Digitalisierung geht auch bei den Katastervermessungen voran. Die medienbruchfreie Liegenschaftsvermessung ist ein weiteres Ziel in die Zukunft der Kommunikation zwischen den ÖbVI-
Büros und den Katasterämtern. Bisher ist in NRW schon die digitale Abgabe der Vermessungsunterlagen von den Katasterämtern an die ÖbVI umgesetzt. Der umgekehrte Weg des
Einreichens der Vermessungsschriften wird erschwert über die Versendung der Grenzniederschrift als „digitale Urkunde“ durch ein ersetzendes Scannen. „Die Beteiligten werden noch lange nicht in
der Lage sein, digital zu signieren. ÖbVI gehen weiterhin mit einem Analogstück in den Außendienst,“ so die Ausführungen vom Referenten. Schwierigkeiten bei der Einführung des ersetzenden Scannens sind der Umfang der zu erstellenden Dokumentation durch die vom BSI empfohlene Technische Richtlinie RESISCAN und der ständig angepasste Stand der Technik - und das bei der vermutlich geringen Anzahl der zu scannenden Grenzniederschriften pro ÖbVI. Mit vertretbarem Aufwand ist das ersetzende Scannen nicht umzusetzen, so dass eine digitale Kommunikation nur in Teilen umgesetzt werden kann.

Was sich bundesweit noch so tut
In Deutschland sind in mittlerweile in acht Bundesländern sowie auf Bundesebene die Geobasisdaten als Open Data kostenfrei abrufbar. Im letzten Jahr sind die Länder Hessen und Schleswig-Holstein
hinzugekommen. Aber Einheitlichkeit ist nicht gegeben, so dass es jeweils Unterschiede im Detail gibt.
Die Verfügbarkeit von Datensätze der Kategorie Georaum ist in der europäischen PSI-Richtlinie als sog. High Value Dataset erfasst. Im „Anhang 1.GEORAUM der Durchführungsverordnung (EU)
2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung“ finden sich die Angaben, die unter die INSPIRE-Datenthemen Verwaltungseinheiten, geografische Bezeichnungen, … und Katasterparzellen … fallen. Es bleibt hier nun abzuwarten, wie die weitere Open Data-Umsetzung
erfolgen wird.
Das Liegenschaftskataster – Ganz besonders und ganz normal 
Hier blickte der Referent zuerst zurück in die 200-jährige Geschichte des Liegenschaftskatasters. Entstanden zur Erhebung von Steuern, wird es auch heute bei der Erhebung der Grundsteuer in den
Portalen der Finanzverwaltungen herangezogen. Es dient hier als Geobasisinformationssystem zu den Sachdaten „Flurstücksbezeichnung, Flächennutzung und Bodenrichtwert“. In die Zukunft
blickend könnte es vielleicht eine zentrale Stelle Liegenschaftskataster mit möglichst allen Inhalten und umfassender Beratung geben, die eine enorme Qualitätsverbesserung für alle Nutzer:innen
hätte.
Der Landesvorstand bedankt sich bei Stephan Heitmann für die Ausführungen aus den verschiedenen Bereichen des amtlichen Vermessungswesens.

Hubert Bröker (VDV-Landesvorstand)