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Nachlese zum 23. Wertermittlungstag NRW 2022

Termin:  25.10.2022 09:00 - 17:00 Uhr
Ort: Wuppertal

Der 23. Wertermittlungstag NRW 2022 wurde als Fortbildungsseminar 03122 der Fachgruppe 3 des BILDUNGSWERK VDV in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse NRW (AGVGA NRW) am 25.10.2022 mit 135 Teilnehmer durchgeführt.

Die Begrüßung des Seminars nahm die zuständige Fachgruppenleiterin des BILDUNGSWERK VDV, Frau Dipl.-Ing. Ricarda Baltz vor, die Moderation der Veranstaltung erfolgte vom stellvertretenden Fachgruppenleiter, Herr Dipl.-Ing. Holger Wanzke.

Das Seminar richtet sich insbesondere an die vorsitzenden Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW und die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen, aber auch an interessierte Bewertungsfachkräfte. Im diesjährigen Seminar wurden aktuelle Frage aus der Wertermittlungspraxis behandelt. Die Herausforderung im Jahr 2022 ist es, die neue Immobilienwertermittlungsverordnung in der Praxis einzusetzen, sowohl bei der Auswertung der Kaufverträge in den Geschäftsstellen als auch bei der Erstellung von Verkehrswertgutachten und der Ableitung von Erbbaurechtsfaktoren. Dazu wurde aus der Praxis von verschiedenen Gutachterausschüssen inkl. mit einem Blick über den fachlichen Zaun nach Niedersachsen berichtet.

In der Session1 stellte zunächst Dipl.-Ing. Andreas Jardin, Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die zur Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) in der Entwicklung stehenden neuen Anwendungshinweise (ImmoWertA) vor. Die ImmoWertV wurde am 14.07.2021 beschlossen und ist bei Verkehrswertgutachten, die ab dem 01.01.2022 erstellt werden, unabhängig vom Wertermittlungsstichtag anzuwenden. Auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sollen nun verbindliche Anwendungshinweise zur ImmoWertV mit dem Ziel der einheitlichen Anwendung erarbeitet werden. Im zweiten Vortrag hat Dipl.-Ing. Martin Homes, GA Aurich, die neue ImmoWertV aus Sicht der Praxis in Niedersachsen vorgestellt. Nach der vormittäglichen Kaffeepause wurde in der Session 2 die neue ImmoWertV ebenfalls aus Sicht der Praxis in Form von Werkstattberichte der Gutachterausschüsse NRW zur Auswertung von Kaufverträgen, zu Gutachtenerstellung und zu Ermittlung von Werten bei Erbbaurechten betrachtet. Die Praxisberichte wurden anschließend rege diskutiert.

Nach der Mittagspause in der Session 3 erfolgte ein Erfahrungsbericht der Geschäftsstellen zur „Digitalisierung in den Geschäftsstellen“ von Dipl.-Ing. Henning Meyer, GAA Steinfurt. Dabei wurden die unterschiedlichen digitalen Ansätze in NRW betrachtet. Auch dieser Erfahrungsbericht zog eine rege Diskussion der anwesenden Experten mit sich. In der letzten Session nach der nachmittäglichen Kaffeepause tätigte Rechtsanwältin Andrea Körner, GA Wuppertal, einen Vortrag mit dem Thema „Juristische Fallstricke bei den Arbeiten der Gutachterausschüsse“. Ob bei Ortsbesichtigungen, Kontakten mit Anwälten oder Gerichten, aber auch bei Formulierungen in Gutachten können juristische Fehler gemacht werden, die schwer nachträglich zu beheben sind. Es wurde über juristische Fallstricke bei den Arbeiten der Gutachterausschüsse berichtet.

Der diesjährige Wertermittlungstag NRW war praxisorientiert. Insgesamt wurde die Veranstaltung sehr positiv bewertet, Anregungen werden gerne beim 24. Wertermittlungstag 2023 bereits berücksichtigt.

Geschäftsstelle BILDUNGSWERK VDV

 

 

Am 25.10.2022 findet der diesjährige Wertermittlungstag NRW als Seminar 03122 (WET NRW) im Fleming’s Hotel (ehemaligen InterCity-Hotel) in Wuppertal der Fachgruppe 3 (amtliche Wertermittlung) vom BILDUNGSWERK VDV statt.

Der Wertermittlungstag NRW wird durch die Fachgruppe 3 (amtliche Wertermittlung) des BILDUNGSWERK VDV in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse NRW (AGVGA NRW) durchgeführt.

Zielgruppe - Das Seminar richtet sich insbesondere an die vorsitzenden Mitglieder der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in NRW und die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen, aber auch an interessierte Bewertungsfachkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet.

Seminarinhalte - Im Seminar werden aktuelle Fragen der Wertermittlung vertieft, wie z. B. die letztjährig durchgeführte Ableitung von Bodenwerten aus Kaufpreisen von Grundstücken mit bebauten Einfamilienhäusern oder die Kalkulation von Abrisskosten inkl. ihrer Berücksichtigung im Wertgutachten. Ebenfalls wurde im letzten Jahr der aktuelle Trend untersucht, Häuser zur Aufstockung der Altersversorgung auf Leibrentenbasis an Investoren zu übertragen inkl. der Frage, ob die Wertermittlung dabei eng mit der Bewertung von Wohn- und Nutzungsrechten verbunden ist. Ferner war im Jahr 2021 ein Thema des Seminars die Digitalisierungsoffensive der Landesregierung in NRW, die von einigen Gutachterausschüssen bereits genutzt wird. Durch ein Förderprojekt wurde der bisher analoge Erhebungsbogen der Käuferinnen durch ein Bürgerportal im Internet ersetzt. Damit konnte ein direkter Datenfluss in die Zentrale Kaufpreissammlung erstmalig realisiert werden. Zwei juristische Themen, die Grundstücksbewertung unter Berücksichtigung der Landesbauordnung in NRW und die Novellierung der ImmoWertV, die ab dem 01.01.2022 bundesweit rechtsverbindlich geworden ist, haben den WET NRW im Jahr 2021 abgerundet. Die Themengebiete des letzten WET NRW zeigen, dass der WET NRW für alle Interessenten des o.g. Zielgebietes etwas zu bieten haben.

Freuen Sie sich über ein ähnlich breites Themengebiet zum WET NRW im Jahr 2022 und reservieren Sie bereits jetzt sich den Termin 25.10.2022. Zeitnah werden über die bekannten Kanäle des VDV, des BILDUNGSWERK VDV und die Geodäsie-Akademie über die diesjährigen Themen zum WET NRW informiert. Das BILDUNGSWERK VDV freut sich auf Ihren Besuch in Wuppertal zum diesjährigen WET NRW.

Die weiteren Details finden Sie in der nachstehenden Datei.

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Die Fortbildungsveranstaltung "Wertermittlungstag 2022" wurde von Ingenieurkammer-Bau NRW unter der Nr. 62323 mit 8,00 Fortbildungspunkten anerkannt.