Diese Erläuterungen sind ein erster Versuch dem Laien die Fachbegriffe zu erklären. Weitere Ergänzungen sind vorgesehen. Anregungen bitte an die VDV-Geschäftsstelle.
Die Aufgabe der Vermessung ist die Erforschung, Beschreibung und Visualisierung der geometrischen und physikalischen Struktur der Erdoberfläche, des Erdinneren und des erdnahen Raumes mit dem Ziel, der Menschheit eine raumbezogene Orientierungsmöglichkeit in der realen Welt zu geben, damit diese anschaubar, abgrenzbar, analysierbar, berechenbar, bewertbar, planbar, kontrollierbar, gestaltbar und interpretierbar ist.
Die Erfüllung dieser Aufgabe gelingt durch den Einsatz der Weltraumtechnologie, hochpräziser Sensoren, der Fototechnik, moderner IT-Technik und umfangreiche Datenbanken aus allen Bereichen des Vermessungs- und Geoinformationswesens.
Land, also Grund und Boden, ist neben Kapital und Arbeit der wichtige Faktor in einem marktwirtschaftlichen System. Der Faktor Land ist jedoch im Gegensatz zu den beiden anderen nicht vermehrbar und hat verschiedene Funktionen zu erfüllen. Es ist die Basis des Lebens, da dort Lebensmittel produziert werden und es zum Wohnen genutzt wird. Es ermöglicht die soziale und ökonomische Entwicklung durch Aufnahme der Infrastruktur und birgt vorhandene Bodenschätze. Daneben sind die Menschen emotional mit dem Land verbunden, es ist Kultur und Heimat.
Die Summe aller raumbezogenen Daten zur Beschreibung von Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz Geoinformation, bilden einen wesentlichen Teil des in der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft vorhandenen Wissens. Sie werden auf allen Ebenen der Verwaltung, Wirtschaft und der Wissenschaft und vom Bürger benötigt. Sie sind Grundlage des planerischen Handelns, und ihre Verfügbarkeit ist maßgebliche Voraussetzung für Standort- und Investitionsentscheidungen.
Aufbauend auf den Geobasisdaten ist die Geoinformation ein multidimensionales Informationssystem, das den öffentlichen wie privaten Nutzern ermöglicht,
nachzukommen. Damit sind Vermessung und Geoinformation das Fundament von Verwaltung und Wirtschaft.
Tätigkeitsfelder im Vermessungswesen
In der Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für das amtliche Vermessungswesen in der Verantwortung der Länder. Die Länder setzten dazu eigenes Personal ein; mit Ausnahme des Landes Bayern wirken an dieser Aufgabe die ca. 1200 Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) mit.
Daneben existieren Sondervermessungsstellen für Aufgaben des Bundes (Bundeswehr, See- und Binnenschifffahrt, Forsten u. a.), der Länder (Flurneuordnung u. a.) und der Kommunen (Stadtvermessungsämter, Verkehrs- und Versorgungsbetriebe u. a.).
Im Rahmen des Privatrechts erbringen freiberufliche Vermessungsingenieure und gewerbliche Büros Vermessungsdienstleistungen. Vermessungsdienstleistungen werden aber auch direkt von der Wirtschaft, der Industrie und dem Handel erbracht.
Zwei eigenständige Berufszweige erstellen Vermessungsleistungen unter Tage bzw. unter dem Wasserspiegel:
Markscheider erstellen das bergmännische Risswerk über oder unter Tage zur Aufsuchung (Exploration) und Gewinnung von Bodenschätzen.
Die Seevermessung ist ein Teilgebiet der Hydrographie, deren Aufgabe in der Dokumentation der Topographie des Meeresbodens und der ortsfesten Objekte über dem Wasserspiegel liegt.
Es kann zurzeit von ca. 50.000 Fachkräften im gesamten Vermessungswesen ausgegangen werden. Die Anzahl der freiberuflichen, angestellten und verbeamteten Vermessungsingenieure beträgt dabei ca. 17.000.
Als Ingenieurvermessung bezeichnet man das Teilgebiet der Vermessung, das für das Bauen komplexer Bauwerke wie Gebäude, Straßen, Brücken und Tunnel benötigt wird. Aufgaben sind unter anderem Massenermittlungen, Abstecken von Bauachsen und -höhen, Setzungsmessungen während der Baumaßnahmen und baubegleitende Kontrollmessungen.
Die Landesvermessung beschäftigt sich mit der kartenmäßigen Erfassung der Umgebung insbesondere zur Erstellung von topographischen Karten (1:10000 und kleiner) und mit der Erstellung eines Netzes aus koordinatenmäßig bekannten Punkten. Letzteres wurde bis vor einigen Jahren durch optische trigonometrische Messungen durchgeführt, mit der Zeit werden aber vermehrt die Koordinaten der Netzpunkte durch satellitengestützte Messungen (GPS) bestimmt.
In der Katastervermessung werden rechtmäßige Grenzen ermittelt oder nachgewiesen und die Bebauung der Grundstücke festgestellt. Katastervermessung dient zur Sicherung des Eigentums an Grundstücken. Darüber hinaus zur Fortführung des Liegenschaftkatasters. Die Flurkarte wird fortgeführt durch zum Beispiel neue Grenzen oder neu eingemessene Gebäude.
Die Erde wird von Navigationssatelliten mehrerer Systeme, z. B. dem bekannten Global Positioning System der USA (GPS) oder demnächst auch des europäischen Systems GALILEO umkreist. Die Signale dieser Satelliten ermöglichen weltweit eine schnelle und unkomplizierte Positionsbestimmung mit einer Genauigkeit von ca. 5 – 20 Metern. Das reicht für viele einfache Anwendungen im Freizeitbereich oder bei der Fahrzeugnavigation. In der Vermessung sind jedoch wesentlich höhere Genauigkeiten gefordert. Dazu benötigt man eine Infrastruktur von Referenzstationen, die aus den empfangenen Satellitensignalen sogenannte Korrekturdaten berechnen und diese über verschiedene Kommunikationsmedien (z. B. Internet oder Mobilfunknetz) an Nutzer abgegeben können. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) stellt mit über 270 in Deutschland installierten Stationen solche Korrekturdaten den Anwendern im Vermessungswesen gegen Entgelt zur Verfügung. Damit können Genauigkeiten von bis zu 1-2 cm in der Lage und 2-5 cm in der Höhe, unter bestimmten Umständen auch noch genauer, erzielt und wichtige Vermessungsaufgaben, z. B. in der Liegenschaftsvermessung, wirtschaftlich und rationell durchgeführt werden.
Die Gesamtheit der landwirtschaftlich genutzten Bereiche eines Ortes bezeichnet man als Flur, die den unterschiedlichen Eigentümern zugeordneten Bereiche als Flurstücke. Die Neuordnung der oftmals über mehrere Generationen gewachsene Kleinteiligkeit der Flure nennt man Flurbereinigung. Ziel ist es, die land- und forstwirtschaftliche Erzeugung sowie die allgemeine Landeskultur des ländlichen Raumes zu fördern.
Durch die Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz, die Schaffung ausreichender Wege und Gräben, durch Bodenverbesserungen, Auflockerung der Ortslage und andere Maßnahmen wird die Erzeugung rationalisiert und die Agrarstruktur verbessert. Hierbei sind die öffentlichen Interessen, vor allem die der allgemeinen Landeskultur, zu wahren und die Erfordernisse der Landesgestaltung und Landesplanung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des öffentlichen Verkehrs, der Wasserwirtschaft, der Fischerei, der Energieversorgung, der bergbaulichen Nutzung, der landwirtschaftlichen Siedlung u. a. zu beachten.