Die Entscheidung zur Anwendung des Bau-Turbos obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. „Dem Bund gegenüber bestehen von kommunaler Seite keine Berichtspflichten“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/7937) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die sich nach einer Bilanz der Regelung erkundigt hatte, mit der Planungen für Bauvorhaben beschleunigt werden können.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleite die Anwendung des…