Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ hat nach Angaben der Bundesregierung „keine unmittelbaren Auswirkungen“ auf die deutsche Grunderwerbsteuer. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Das Urteil betreffe eine portugiesische Steuer , die sich von der deutschen Grunderwerbsteuer unterscheide.
Das Bundesfinanzministerium beschäftige sich dennoch seit Veröffentlichung des Urteils „umfassend“ mit dessen…