Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der 138 Punkte umfassenden Stellungnahme des Bundesrates zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ liegt als Unterrichtung vor (21/4301). Eine Vielzahl der Ländervorschläge lehnt die Bundesregierung der Vorlage zufolge ab. So unter anderen auch die Bitte des Bundesrates, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob ein Verzicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) „auch bei der Elektrifizierung neuer Bahnstrecken möglich ist, insbesondere bei der…