Der sogenannte „Bau-Turbo“ hat am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen. Künftig können Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen – allerdings nur, wenn das Vorhaben mit öffentlichen Belangen vereinbar ist und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Zudem erweitert…