Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 14. April einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes beschlossen und wird diesen nun in den Landtag einbringen. Kommunen sollen damit die Möglichkeit erhalten, die Grundsteuer in besonders gelagerten Härtefällen mit hohen individuellen Belastungen ganz oder teilweise zu erlassen. Damit wird eine bürokratiearme Lösung für spezielle Einzelfälle ermöglicht.
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat sich gezeigt,…