Eine Verordnung im Amtsblatt für Hannover regelte in der Provinz Hannover zum 1. Januar 1876 die Bildung von Katasterämtern. Sie sollten nach der Beendigung der Grundsteuerveranlagung die Fortführung der entsprechenden Katasterbücher und Katasterkarten als Grundlage für weitere Steuererhebungen erledigen. Rund die Hälfte der niedersächsischen Katasterämter nahmen in diesem Zuge ihre Arbeit auf. Diese Ortsbehörden der Katasterverwaltung waren die ersten Dienststellen in Preußen, die die…
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