Die Länder haben am 27. März 2026 im Bundesrat dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
Fairness im Wettbewerb
Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die keine tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen gewähren, aufgrund geringerer…