Gemeinden können ihre Zustimmung zur Nutzung des Bau-Turbos unter der Bedingung erteilen, dass sich Vorhabenträger zur Einhaltung bestimmter städtebaulicher Anforderungen verpflichten. Zudem stehe es den Gemeinden frei, ihre Zustimmung innerhalb der Frist zu verweigern, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4608) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit. Mit Abschluss eines städtebaulichen Vertrages könnten Gemeinden eventuell Bodenwertsteigerungen abschöpfen. Dies entspreche…