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Anwendung des Bau-Turbos Sache der Kommunen

Die Entscheidung zur Anwendung des Bau-Turbos obliegt den Gemeinden im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. „Dem Bund gegenüber bestehen von kommunaler Seite keine Berichtspflichten“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (21/7937) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, die sich nach einer Bilanz der Regelung erkundigt hatte, mit der Planungen für Bauvorhaben beschleunigt werden können. 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen begleite die Anwendung des…

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