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Bilanz des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 in Deutschland

Der Bundestag berät am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über den Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung der Ziele des Bologna-Prozesses 2021 bis 2024 (20/10945), der dem Bundestag als Unterrichtung vorliegt. Der Bericht soll im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen werden. Die Bundesregierung erinnert daran, dass 1999 30 Staaten bei einer Konferenz in Bologna eine Erklärung für einen gemeinsamen Rahmen einer europäischen Hochschulbildung abgegeben hatten und damit die Grundlage für den Europäischen Hochschulraum (EHR) schufen, dem inzwischen 49 Staaten angehören. Kernziele der Erklärung sind unter anderem die Einführung gestufter Studiengänge, die Vereinfachung der Anerkennung von Studienleistungen und -abschlüssen, die Einführung eines Kreditpunktesystems ECTS, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung und die Förderung der Mobilität der Studierenden und Hochschulangehörigen. Deutschland arbeitet daran, die Ziele zur Schaffung des EHR zu erreichen. Sichtbar geworden sei dies bei der Einführung der gestuften Struktur der Studiengänge, eines Kreditpunktesystems und der Schaffung gemeinsamer Grundlagen für die Qualitätssicherung.

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