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Brückenmodernisierung „bei Weitem nicht im Zeitplan“

Der Bundesrechnungshof (BRH) zieht eine negative Zwischenbilanz zum Brückenmodernisierungsprogramm der Bundesregierung. Anders als vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) behauptet, sei es „bei Weitem nicht im Zeitplan“, heißt es im BRH-Bericht entsprechend Paragraf 99 der Bundeshaushaltsordnung „über die schleppende Modernisierung maroder Brücken an Bundesfernstraßen“. Im März 2022 habe das BMDV eine Bilanz zum Zustand seiner Brücken an Bundesfernstraßen gezogen, schreibt der BRH und verweist darauf, dass Brücken an Bundesfernstraßen aus mehreren Teilbauwerken bestehen können. Insbesondere bei Autobahnen habe jede Fahrtrichtung ein eigenes Teilbauwerk. Rund 8.100 Teilbauwerke von Autobahnbrücken - ein Drittel aller vom BMDV betrachteten Teilbauwerke an Autobahnen - sowie rund 3.000 Teilbauwerke an Bundesstraßen - ein Siebtel aller betrachteten Teilbauwerke an Bundesstraßen - seien dabei als modernisierungsbedürftig erkannt worden und müssten verstärkt oder erneuert werden. Ausgehend von dieser Bilanz habe das BMDV ein Modernisierungsprogramm für Autobahnbrücken aufgelegt, heißt es weiter. Es habe dazu die schlechtesten Teilbauwerke ermittelt. Rund 5.000 Teilbauwerke, so schreibt der Bundesrechnungshof, müsse die Autobahn GmbH in einem ersten Schritt modernisieren. Die Zahl der jährlich modernisierten Brücken solle zudem kontinuierlich steigen. „Ab dem Jahr 2026 soll die Autobahn GmbH jährlich 400 Teilbauwerke modernisieren“, heißt es in der Vorlage. Nach Einschätzung des BRH hätten aber bereits seit dem Jahr 2022 im Durchschnitt jährlich mehr als 450 Teilbauwerke modernisiert werden müssen, um mit dem Brückenmodernisierungsprogramm bis zum Zieljahr 2032 fertigzuwerden.

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