Die Bundesarchitektenkammer hat den Kabinettsbeschluss zum Vergabebeschleunigungsgesetz begrüßt. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass der Grundsatz der losweisen Vergabe – ein zentrales Element mittelstandsfreundlicher Vergabepraxis – im neuen Gesetz als solcher beibehalten wird. Damit wird ein klares Signal für die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen im Bereich des Planens und Bauens gesetzt. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die Bundesregierung den Mittelstand schützt und die Vielfalt der Anbieterlandschaft erhält. Die losweise Vergabe ist ein bewährtes Instrument, um Innovation, Qualität und regionale Wertschöpfung zu fördern“, erklärt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir danken ausdrücklich dafür, dass der im Entwurf eines Vergabetransformationsgesetzes der Vorgängerregierung noch vorgesehene Ansatz, diesen Grundsatz strukturell und grundsätzlich aufzuweichen, nicht weiterverfolgt wurde. Eine Aushöhlung des Losgrundsatzes würde die Gefahr bergen, dass sich monopolartige Strukturen etablieren, die zu höheren Preisen und sinkender Qualität führen.“ Positiv bewertet wird auch die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kodifizierung eines alternativen Ansatzes zur Auftragswertschätzung von Planungsleistungen. Diese Maßnahme trägt maßgeblich zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren bei und stärkt die Planungssicherheit für Architektinnen und Architekten.