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Bundesetat 2025: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ sollen in diesem Jahr bereits 37,2 Milliarden Euro verausgabt werden. Weitere 84,8 Milliarden Euro sollen als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre gebunden werden können. Das sieht der Wirtschaftsplan des Sondervermögens vor, der dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 als Anlage beigefügt ist. Der Wirtschaftsplan ist laut Bundesregierung im Status einer „Arbeitsplanung“. Einige Vorhaben, die bereits angekündigt wurden, sind im Wirtschaftsplan noch nicht mit Mitteln hinterlegt. Die Einrichtung des Sondervermögens ist in Artikel 143h des Grundgesetzes geregelt. Die notwendige einfachgesetzliche Ausgestaltung des Sondervermögens ist noch nicht umgesetzt. Für die kommende Sitzungswoche haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt. Laut Erläuterung des Wirtschaftsplans ermöglicht das Sondervermögen Investitionen in Höhe von 300 Milliarden Euro. Weitere 100 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen in Tranchen an den Klima- und Transformationsfonds überwiesen werden; im laufenden Jahr sind dafür 10 Milliarden Euro etatisiert.

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