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Bundestag verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz: Ein ausgewogener Kompromiss mit Luft nach oben

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge („Vergabebeschleunigungsgesetz“) verabschiedet. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den politischen Willen zur Modernisierung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und sieht in dem Gesetz einen vertretbaren Kompromiss – auch wenn in einzelnen Punkten noch Verbesserungspotenzial besteht.

Beschleunigung als gemeinsames Ziel

Das Gesetz zielt darauf ab, Vergabeverfahren insbesondere auf…

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