zum Content

Die vollständige Detailansicht dieses Artikels ist nur für VDV-Mitglieder sichtbar.
Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie sich auf VDVintern (Login) anmelden.

Jetzt Mitglied werden!

Gericht erlaubt Drohneneinsatz zur Dachvermessung

Amtsgericht München weist Antrag auf einstweilige Verfügung zurück.

Die Antragsgegnerin, ein Bauunternehmen, war beauftragt, das Dach eines Gebäudes in München für eine energetische Sanierung zu vermessen. Das Bauunternehmen plante hierzu eine Drohne einzusetzen. Am 04.01.2026 wies die Baufirma per Aushang im Hausflur auf den am 13.01.2026 geplanten Drohnenflug hin und teilte mit, dass auf den Aufnahmen erkennbare personenbezogene Informationen unkenntlich gemacht werden würden.

Der Inhaber einer Dachgeschosswohnung des Gebäudes wandte sich wegen des…

Zurück

Die vollständige Detailansicht dieses Artikels ist nur für VDV-Mitglieder sichtbar.
Wenn Sie bereits Mitglied sind, können Sie sich auf VDVintern (Login) anmelden.

Jetzt Mitglied werden!