Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der digitalen Infrastruktur sollen verbessert werden. Geplant ist, dass der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegt. Dazu haben die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen“ (21/319) vorgelegt, über den der Bundestag am Donnerstagnachmittag erstmals beraten will.