Der Deutsche Bundestag hat am 29. Januar das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (Kritis-Dachgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetz werden unter anderem Regelungen eingeführt, die die Veröffentlichung bislang frei zugänglicher Informationen über kritische Infrastrukturen einschränken. Damit setzt Deutschland eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht um.
Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) e. V. begrüßt das Ziel des Kritis-Dachgesetzes, die Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Auch wenn das Gesetz den Zugang zu Geodaten nicht unmittelbar regelt, entfaltet es mittelbare Wirkung auf den Umgang mit sicherheitsrelevanten raumbezogenen Informationen. Aus Sicht des VDV ist es entscheidend, Offenheit und Nutzbarkeit von Geodaten mit berechtigten Sicherheitsanforderungen ausgewogen zu verbinden. Pauschale Zugangsbeschränkungen sind hierfür ebenso ungeeignet wie ein undifferenzierter Umgang mit sensiblen Daten. Erforderlich sind vielmehr transparente, abgestufte Zugangsmodelle, die bestehende Geodateninfrastrukturen stärken, Rechtssicherheit schaffen und den praktischen Nutzen von Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft erhalten.
Wilfried Grunau, Präsident des VDV, erklärt dazu: „Der VDV sieht im Kritis-Dachgesetz einen wichtigen Rahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen. Zugleich kommt es darauf an, dass daraus keine pauschalen Einschränkungen des Geodatenzugangs entstehen. Entscheidend ist eine sachgerechte Differenzierung nach Sicherheitsrelevanz, Detailgrad und Nutzungskontext, um Sicherheitsinteressen zu wahren und zugleich die Leistungsfähigkeit bestehender Geodateninfrastrukturen zu sichern.“
Der VDV spricht sich dafür aus, den Dialog zwischen Politik, Verwaltung, Sicherheitsakteuren und der geodätischen Fachcommunity fortzusetzen, um praxistaugliche und rechtssichere Lösungen für den Umgang mit Geodaten im Kritis-Kontext zu entwickeln.