zum Content

Regelung zur Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz

Der VDV begrüßt in einer Stellungnahme die geplante Aufnahme des Grundbuchs in das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG). Zugleich fordert der Verband, auch das Liegenschaftskataster in die Regelung einzubeziehen.

Grundbuch und Liegenschaftskataster stehen in engem fachlichem und technischem Zusammenhang. Die Nutzung der Identifikationsnummer in beiden Systemen könnte die Datenqualität und Aktualität verbessern, Medienbrüche vermeiden und digitale Verwaltungsprozesse weiter vereinfachen.

Der VDV spricht sich daher dafür aus, Grundbuch und Liegenschaftskataster gemeinsam in das IDNrG aufzunehmen.

Die vollständige Stellungnahme des VDV steht in anliegender PDF zum Download zur Verfügung.


Zurück