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Tariftreuegesetz am 27. März im Bundesrat

Der Bund soll öffentliche Aufträge künftig nur noch Firmen erteilen, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten. Das sieht das vom Bundestag beschlossene Tariftreuegesetz vor, das am 27. März 2026 auf der Tagesordnung des Bundesrats steht. Die Länder entscheiden, ob sie dem Gesetz zustimmen. Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt werden. Bisher könnten Unternehmen, die…

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