Der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner Sitzung am 15. Mai die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (20/11315) beschlossen. Die Anhörung soll am 3. Juni von 15 bis 16.30 Uhr stattfinden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, über kurzfristige Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt besser informiert zu werden und aus den erkannten Entwicklungen Schlüsse für die Wohnungspolitik ziehen zu können. Daher sollen Daten über das Baugeschehen in kürzeren Abständen erhoben und zudem soll eine neue Statistik eingeführt werden.
Quelle: Deutscher Bundestag