Am 17. Oktober 2025 befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung. Die Ländervertreter entscheiden, ob sie das Gesetz billigen oder den Vermittlungsausschuss anrufen. Der sogenannte „Bau-Turbo“ soll laut Gesetzesbegründung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.
Abweichungen vom Bauplanungsrecht
Das Gesetz sieht vor, dass Gemeinden bis zum 31. Dezember 2030 beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom…