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Gesetzentwurf für National Once-Only-Technical-System

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) vorgelegt. NOOTS besteht aus IT-Komponenten, Schnittstellen und Standards. Der Bundestag will am Freitag (27. Juni) erstmals über den Entwurf beraten. Der Gesetzentwurf zielt auf die Zustimmung des Bundestages zum NOOTS-Staatsvertrag ab, der am 11. Dezember 2024 durch den Bundeskanzler und die Länderchefs beschlossen wurde. Dieser schafft die rechtliche Grundlage, um eine bundesweit einheitliche digitale Infrastruktur für den automatisierten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen von Bund und Ländern aufzubauen. Dem Entwurf zufolge sind die Datenbestände der deutschen Verwaltung derzeit „technisch nicht vernetzt.“ Perspektivisch soll das System den gesamten Datenaustausch zwischen öffentlichen Stellen „automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm“ ermöglichen, geht aus dem Entwurf weiter hervor.

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