Das Telekommunikationsgesetz hat eine zusätzliche Bestimmung erhalten, die bis zum Jahr 2030 den Ausbau von Telekommunikationsnetzen als „im überragenden öffentlichen Interesse“ definiert. Wesentlicher Zweck ist die Beschleunigung von Verfahrensprozessen und Genehmigungsverfahren. Denn durch diese Gesetzesänderung soll dem Ausbau von TK-Linien bei der Abwägung der unterschiedlichen Belange Vorrang eingeräumt werden. Der Berufsverband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e. V.) begrüßt die von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzesänderung. IfKom-Bundesvorsitzender Heinz Leymann betont: „Wir erwarten eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Ob eine Mobilfunk-Station angebunden werden soll oder das Breitbandnetz in die Fläche kommt, Verfahrensdauern von bis zu 18 Monaten sollten der Vergangenheit angehören.“