Eine Beschleunigung von Bauplanungsverfahren ist verfassungsrechtlich infolge der Eigentumsgarantie nicht geboten. Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Nach Angaben der Regierung sind Eigentumsrechte „selbstverständlich im Bauleitplanverfahren im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen“. Ein Anspruch auf Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bauleitplans bestehe jedoch nicht. Nach Ansicht der Regierung gibt es daher auch keinen Anspruch…