Das Baukammerngesetz NRW ist das rechtliche Fundament für die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW als Baukammern des Landes Nordrhein-Westfalen. Beide Baukammern sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mitgliedschaftlich verfasst und ihnen ist die berufsständische Selbstverwaltung für Angelegenheiten der jeweiligen Berufsgruppen übertragen. Die Mitglieder der Baukammern sollen als Freiberufler über die sie betreffenden Belange grundsätzlich selbst bestimmen können.
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