Der Bundesrat will die Liste der Straßenbauvorhaben, für die eine Planungsbeschleunigung gelten soll, aktualisieren. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG)“ sieht eine Fortschreibung der Vorhabenliste zur erst- und letztinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in der Anlage 1 zu Paragraf 17e Absatz 1 FStrG für Projekte in den Ländern vor, um eine Planungsbeschleunigung für die aufgezählten Projekte herbeizuführen.
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