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"Netze zukunftssicher gestalten - 5 Schritte zum Netzausbau" von Dipl.-Ing. Robert Beilich vom 3. April 2014

 

Unser Vorstandskollege Dipl.-Ing. Robert Beilich brachte uns die Bundesnetzagentur näher. Die BNetzA steht mindestens einmal pro Woche in der Tageszeitung und das zu unterschiedlichen Themen. Aus den umfangreichen Arbeitsgebieten erläuterte der Vortragende die Netzentwicklungsplanung und den Netzausbau. Dazu stellte er die BNetzA kurz vor:


Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) von 2011 haben der Bundesnetzagentur umfangreiche Aufgaben im Rahmen des Ausbaus der deutschen Höchstspannungsnetze übertragen. Sie
•    genehmigt den Szenariorahmen unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse.
•    prüft und bestätigt den Netzentwicklungsplan, der von den Energieanbietern erstellt wird, denn der Gesetzgeber legt nur fest, dass der Strom von A nach B fließen muss, aber nicht wo die Trassen verlaufen sollen.
•    bewertet die Umweltauswirkungen der Vorhaben und erstellt einen Umweltbericht.
•    übermittelt der Bundesregierung den Netzentwicklungsplan als Entwurf eines Bundesbedarfsplans, hier geht es um Netzoptimierung, d. h. Leitungsverstärkungen stehen primär vor neuen Leitungen. Der Bundesbedarfsplan von 2013 sieht mit 36 Vorhaben vor: 2.800 km Neubau und 2.900 km Leitungsverstärkung.
•    entscheidet in der Bundesfachplanung über Trassenkorridore.
•    legt mit der Planfeststellung den genauen Trassenverlauf für länder- und grenzüberschreitenden Vorhaben fest.


Gerade der letzte Punkt war ein Diskussionsthema des Abends, denn für eine national arbeitende Stelle ist die länderspezifische Verwaltung der Vermessungsdaten ein Arbeitshindernis.


Ein besonderes Anliegen der BNetzA ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Dank unterschiedlicher Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten kann sich jeder Bürger umfassend informieren und seine Meinungen, Bedenken und Ideen einbringen. Über die Bundesnetzagentur fließen diese in die laufenden Verfahren ein (www.netzausbau.de).


Für die meisten der Zuhörer war neu, dass die Planung des Neu- oder Umbaus von Höchstspannungsleitungen keine Aufgabe der BNetzA ist, sondern der Übertragungsnetzbetreiber. Die Unternehmen planen und warten das Höchstspannungsnetz und regeln den Netzbetrieb. Wenn neue Leitungen notwendig sind, stellen sie als sogenannte Vorhabenträger einen Antrag auf Bundesfachplanung oder beantragen im nächsten Schritt einen Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur. Die Übertragungsnetzbetreiber finanzieren ihre Investitionen über die Netzentgelte – damit trägt die Kosten indirekt der Verbraucher. Ziel der Bundesnetzagentur ist es daher, dass die Netze nur so weit ausgebaut werden, wie es für die Versorgungssicherheit nötig ist.


Das Zukunftsszenario stellte Robert Beilich am Ende seines Vortrages vor: Im Jahr 2050 soll nach Zielen der Bundesregierung der Anteil  erneuerbarer Energien 80% an der Stromerzeugung betragen und zwar überwiegend erzeugt durch Offshore- und Onshore-Windparks und Photovoltaik.


Eine angeregt Diskussion schloss sich dem interessanten Vortrag an.

 

 

Text: Rolf Bull

Foto: Kurt Andrä

 


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