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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Bedarfsplanvorhaben für das Netz der Bundesfernstraßen

Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der am 2. Dezember 2016 vom Bundestag als Anlage zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes beschlossen wurde. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12577) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke deutlich. Für die Bedarfsplanvorhaben der Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ (jeweils inklusive Engpassbeseitigung) bestehe der Auftrag, diese Bedarfsplanvorhaben zu planen und „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“. Für die Dringlichkeitskategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ habe der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, die Bedarfsplanvorhaben bis zur Baureife zu planen. „Die Baufreigabeentscheidung für ein Bedarfsplanvorhaben wird bei Vorliegen von Baurecht unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen“, heißt es in der Antwort. Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im „Weiteren Bedarf“ (WB) eingestuften Vorhaben bestehe kein Planungsauftrag. Diese Bedarfsplanvorhaben würden insofern nicht beplant und keine Schritte zur Fertigstellung unternommen. Sofern für aktuell im WB eingestufte Bedarfsplanvorhaben auf der Grundlage einer früheren Fassung des Fernstraßenausbaugesetzes Planungen erfolgt sind, seien diese unterbrochen worden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: Deutscher Bundestag