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VDVinformiert

VDVmagazin 5/2026

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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Bundesregierung: „digital only“ meint nicht „mobile only“

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung achtet im Hinblick auf die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen darauf, Prozesse einfacher und praktikabler und - je nach Verwaltungsleistung - angepasst an die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu gestalten. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem nach der Unterscheidung zwischen den Begriffen „digital first“ und „digital only“ erkundigt. Die Bundesregierung schreibt dazu, dass „digital only“ das grundsätzlich ausschließlich elektronische Angebot von Verwaltungsleistungen bedeute, während „digital first“ das grundsätzlich elektronische Angebot von Verwaltungsleistungen beschreibe. Nicht gemeint mit „digital only“ sei der „mobile only“-Zugang zu Verwaltungsleistungen, sprich ein Zugang ausschließlich per App über mobile Geräte.

Weiter schreibt die Bundesregierung in der Antwort, dass nach Zahlen des Statistischen Bundesamts im Jahr 2022 95,5 Prozent der Haushalte über Internetzugang und 98,1 Prozent über ein Mobiltelefon, davon 88,1 Prozent über ein Smartphone, verfügten. Im Jahr 2024 seien nach Zahlen der Behörde gut vier Prozent der Menschen im Alter von 16 bis 74 Jahren sogenannte Offliner gewesen, die also noch nie das Internet genutzt hätten.

Quelle: Deutscher Bundestag