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Wie vermisst man eine Stromautobahn? Wie digital ist Deutschlands größtes Erdkabelprojekt? Und wie…

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Das deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen 2025: Digitale Transformation –…

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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren entschieden, dass er die Vorschriften des…

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Die diesjährige AHO-Herbsttagung am 04.12.2025 stand im Fokus der aktuellen Themen rund um die…

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Nachrichten

InfraTech 2026

Eröffnungsveranstaltung der InfraTech 2026: Der Auftakt zur bisher größten Messeausgabe

Mit rund…

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bdla-Broschüre „BIM in der...

Digitale Broschüre des bdla zu Motivation, Stand der Entwicklung, Projektbeispiele,…

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Parkplätze sind in dicht besiedelten Gebieten knapp. Für eine effiziente Parkraumplanung möchten…

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In den letzten zwei Jahrzehnten hat die GNSS-Technologie die Art und Weise, wie wir die Welt…

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Mit dem GlobalBuildingAtlas hat eine Forschungsgruppe der Technischen Universität München (TUM)…

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Der Himmel über Gabun in Zentralafrika war in den vergangenen Wochen Schauplatz einer besonderen…

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Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat zum sechsten Mal den Wissenschaftspreis Bürokratie…

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Unser Mitgliederservice CarFleet24 möchte Ihnen den neuen Service vorstellen. 

Auf vielfachen…

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Verkehrsdaten sollen künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt…

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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung (Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetz – BBVAngG)

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung“ vorgelegt, mit dem auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zum Prinzip der „amtsangemessenen Alimentation“ reagiert werden soll. Diese Gerichtsbeschlüsse ergingen zu Besoldungsvorschriften auf Landesebene, betreffen aber mittelbar auch den Bund, wie die Bundesregierung ausführt. Danach stellte das Verfassungsgericht in seinem Beschluss 2 BvL 4/18 fest, dass die Besoldung, die das Land Berlin den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 in den Jahren 2009 bis 2015 sowie den Richtern und Staatsanwälten der Besoldungsgruppe R 3 im Jahr 2015 gewährt hat, evident unzureichend war. Das Gericht konstatiere, „dass der durch das Alimentationsprinzip gebotene Mindestabstand zwischen der Nettoalimentation der untersten Besoldungsgruppe und dem Grundsicherungsniveau nicht gewahrt sei, wenn die Nettoalimentation um weniger als 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liege“.

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