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Topcon stellt Lösungen für...

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Baugenehmigungen in Neubauten von Januar bis Februar 2025 zum Vorjahreszeitraum:
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30 Jahre „Space-Trabi“

Am 19. April 1995 begann mit dem fußballgroßen „GFZ-1“ die erste Satellitenmission des GFZ…

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Das HLBG beteiligt sich am „Ad Astra Summit 2025“.

Am 3. April 2025 fand der „Ad Astra Summit“ am…

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Die Deutsche Telekom erweitert in Zusammenarbeit mit Swift Navigation den Precise Positioning…

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Sike: Kartographie
2024. 128 Seiten, Hardcover, 19 x 27 cm, Sonderfarben. 25,00 €. ISBN:…

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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Hoher Stellenwert der Kunst am Bau

Die Kunst am Bau hat für die Bundesregierung unverändert einen hohen Stellenwert. Die Bauten des Bundes sollten das baukulturelle Niveau und Verständnis in Deutschland widerspiegeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/12724) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke. Kunst am Bau könne die Qualität und Ausdruckskraft von Bauten mitprägen, Aufmerksamkeit herstellen und Standorten ein zusätzliches Profil geben. Kunst am Bau sei daher ein wichtiges baupolitisches und baukulturelles Ziel des Bundes, dem die Bauverwaltung, der Bauherr und der Nutzer gleichermaßen verpflichtet seien.

Die Bundesregierung erinnert in der Antwort daran, dass die Förderung der Kunst in beiden deutschen Staaten zur „Kulturpolitik der ersten Stunde“ gehört habe. Im Jahr 1950 hätten sowohl der Deutsche Bundestag als auch die Volkskammer der DDR beschlossen, bildende Künstlerinnen und Künstler bei staatlichen Baumaßnahmen zu beteiligen und einen Anteil der Bausumme von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen für Kunst zu verausgaben. Diese Tradition werde fortgesetzt, versichert die Bundesregierung, die in der Antwort auch detaillierte Angaben zu rechtlichen Grundlagen und zu den Kosten der Kunst am Bau macht. So müssten die Kosten für Kunst am Bau in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Bauaufgabe stehen und sollten 1,5 Prozent der Bauwerkskosten nicht übersteigen. Orientierungswerte für die Kosten der Kunst am Bau seien bei Bauwerkskosten von über 100 Millionen Euro ein Anteil von 0,5 Prozent, bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Millionen Euro ein Anteil von einem Prozent und bei Bauwerkskosten unter 20 Millionen Euro ein Anteil von 1,5 Prozent.

Quelle: Deutscher Bundestag