Im Jahr 2024 flossen laut Bundesregierung 158,5 Millionen Euro aus der LKW-Maut in den Bereich der Bundeswasserstraßen. Das geht aus einer Antwort der Regierung (21/2328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Investitionsbedarf für die Wasserstraßeninfrastruktur bestehe an den Bundeswasserstraßen vor allem für Erhalt und Ersatz der Anlagen, schreibt die Regierung. Ersatzinvestitionen und Erhaltungsmaßnahmen, die bereits jetzt Baureife haben oder bei denen in den Jahren 2026 bis 2029 Baurecht vorliegen wird, würden „mit dem zur Verfügung stehenden Finanzrahmen umgesetzt“. Der Bedarf werde fortlaufend geprüft und regelmäßig in die Haushaltsaufstellung der Bundesregierung eingebracht. Priorität bei den Investitionen in die Wasserstraßeninfrastruktur hätten Sicherheit und Ersatzinvestitionen, schreibt die Bundesregierung. „Danach folgen wir streng dem Prinzip Erhalt vor Ausbau, wobei die verkehrswirtschaftliche Relevanz von Baumaßnahmen bei der Prioritätensetzung mit einbezogen wird.“