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Nachrichten

Inder verdienen am meisten

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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Raumbezogene Information sollen für umfassende Nutzungen zur Verfügung stehen

Pressemitteilung vom 09.06.2015

 

Aus der Sitzung des Senats am 9. Juni 2015:

 

Berlin schafft mit der heute vorgelegten Änderung des Geodatenzugangsgesetzes die Voraussetzung, um qualitativ hochwertige Geodaten kostenfrei und mit umfassenden Nutzungsrechten zur Verfügung zu stellen. Nicht nur Verwaltungen und Unternehmen haben Zugang zu den Geodaten, sondern auch Bürgerinnen und Bürger. Für viele Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft sind Geodaten dringend notwendig, aber auch im privaten Bereich werden Geodaten immer häufiger genutzt. Das Themenspektrum reicht dabei von präzisen Wettervorhersagen über Risikoabschätzungen und Umgebungslärmkartierungen bis hin zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung. Auf Geodaten basieren zum Beispiel Routenplaner und auch Anwendungsprogramme für Smartphones, sogenannte Apps, nutzen Geoinformationen. Die Bedeutung für die Bereiche Umwelt, Klima und Verkehr nimmt ebenfalls stark zu.

Ziel der Änderung des Geodatenzugangsgesetzes ist in Berlin einen fest definierten Katalog von Geodaten flächendeckend kostenfrei bereitzustellen und damit eine umfassenden Nutzung der Geodaten sowohl für kommerzielle als auch nichtkommerzielle Zwecke zu ermöglichen.

Durch die zukünftige einheitliche verbindliche Festlegung von Nutzungsbedingungen für Geodaten ist der Abschluss von Lizenzverträgen nicht mehr notwendig. Die Änderung dient damit gleichzeitig dem Abbau von Bürokratie. Damit wird auch die Open Data-Initiative des Landes Berlin zur nachhaltigen Öffnung von Staat und Verwaltung unterstützt.

Das Berliner Geodatenzugangsgesetz setzt auch die EU-Richtlinie INSPIRE in Berliner Landesrecht um. INSPIRE steht für eine Initiative der Europäischen Kommission mit dem Ziel, Geodienste und -daten einheitlich in ganz Europa online bereitzustellen und die grenzübergreifende Nutzung von Geodaten in Europa zu erleichtern.

Der Senat hat heute dazu auf Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel eine Änderung des Gesetzes über den Zugang zu digitalen Geodaten im Land Berlin (Geodatenzugangsgesetz Berlin – GeoZGBln) zur Kenntnis genommen. Die Vorlage wird vor Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.