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VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

VDV-Bezirk zu Besuch bei der Fa. Vogelsang in Herten

Für interessierte Ingenieure und Gäste des Bezirkes öffneten sich bei der Fa. Vogelsang die Tore. Die Fa. Vogelsang produziert am Standort Herten Kunststoffrohre aus den unterschiedlichsten Werkstoffen wie PP, PVC-U und PE-HD. Damit ist sie einer der wenigen Hersteller weltweit, die in dieser Materialbandbreite Produkte anbieten. Die Kunststoffrohre werden für den Einzug von Kabel zu Steuer- und Telekommunikationszwecke verwendet. Abnehmer der Rohre sind dementsprechend die Industrie und der Tiefbau sowie Versorgungsunternehmen wir Telekommunikationsanbieter oder Stadtwerke.

Begonnen hat das Unternehmen in den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts mit der Herstellung von Korrosionsschutzartikel für den Stahlrohrleitungsbau.

Der Besuch begann mit der Vorstellung der Fa. Vogelsang und deren Leistungsbild. Bei dem sich anschließenden Rundgang konnten das Labor, die Produktion sowie die Lagerhaltung besichtigt werden. Im Labor wurde gezeigt, u. a. wie Langzeitversuche an Rohrstücken die Qualität sichern sollen. In der Produktion konnten verschiedene Bandstraße in Augenschein genommen werden, die aus PE-Granulat durchgehende Rohre bis 2500 m Länge herstellen können, die gleichzeitig auf Trommel gewickelt werden. An anderer Stelle wurden die Rohre aus PVC-U als Stangenware gefertigt. Nach Prüfung der Rohre werden diese für den europaweiten Versand durch LKW vorbereitet.

Der Besuchstermin schloss ab mit einem gemütlichen Beisammensein in einem Biergarten mit Bewirtung der Vogelsang, bei dem noch weiterer Erfahrungsaustausch stattfand.

Ganz herzlich bedanken wollen wir uns noch bei Herrn Janke, Geschäftsführer, sowie bei Herrn Rohmann, Vertriebsleiter Deutschland, für deren fachkundige Führung durch ihr Unternehmen, welche keine Frage unbeantwortet ließ.

Stellungnahme des VDV zum Entwurf eines Public Procurement Act der Europäischen Kommission

Der VDV begrüßt grundsätzlich die Ziele des EU-Entwurfs, insbesondere Vereinfachung des Vergaberechts, stärkere Beteiligung von KMU und eine stärkere Orientierung an Qualität statt am niedrigsten Preis. Der VDV sieht jedoch noch erheblichen Änderungsbedarf, wie folgt. Unsere zentralen Forderungen sind:

  • Richtlinie statt Verordnung: Deutschland soll seinen nationalen Gestaltungsspielraum behalten können.
  • Höhere EU-Schwellenwerte: Europaweite Vergaben sollen stärker auf tatsächlich binnenmarktrelevante Aufträge beschränkt werden.
  • Mittelstandsfreundliche Losvergabe sichern: Aufträge sollen grundsätzlich in Lose aufgeteilt werden können bzw. müssen.
  • Geoinformations- und Vermessungsleistungen sollten deshalb im Public Procurement Act ausdrücklich als qualitäts- und fachlich sensible Dienstleistungen sowie Geodaten als eigenständige digitale Leistungsgegenstände berücksichtigt werden.
  • Artikel 5 sollte ausdrücklich vorsehen, dass öffentliche Auftraggeber bei daten- und informationsintensiven Leistungen insbesondere folgende Ziele berücksichtigen:
    Qualität und Verlässlichkeit der erhobenen und bereitgestellten Daten,
    - Interoperabilität und langfristige Nutzbarkeit,
    - Wiederverwendbarkeit öffentlicher Geodaten,
    - Vermeidung von Hersteller- und Systemabhängigkeiten,
    - Nachvollziehbarkeit der Datenerhebung und Qualitätssicherung,
    - angemessene Beteiligung spezialisierter KMU und Fachbüros.
  • Artikel 6 Begriffsbestimmung, Der Entwurf enthält eine allgemeine Definition der „functional requirement“, die auf Leistung, Funktion und Ergebnis abstellt, ohne bestimmte technische Mittel oder Methoden vorzuschreiben. Für Geodaten ist eine solche funktionale Betrachtung sinnvoll, reicht aber allein nicht aus: Bei Geodaten müssen zusätzlich Qualitäts-, Genauigkeits-, Bezugs- und Interoperabilitätsanforderungen beschrieben werden können.
  • Auskömmliche Honorare sichern: Der VDV warnt vor ruinösem Preiswettbewerb und fordert insbesondere für Ingenieurleistungen Mindesthonorare bzw. eine stärkere Begrenzung des Preisanteils bei der Bewertung.
  • Keine unnötige Bürokratie: Auswahlkriterien sollen vor der aufwändigen Angebotserstellung geprüft werden, damit Büros nicht unentgeltlich umfangreiche Vorleistungen erbringen müssen.
  • Ausreichende Übergangsfrist: Falls die Verordnung kommt, soll sie frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten angewendet werden.

Zusammenfassung

Der VDV unterstützt eine Modernisierung und Vereinfachung des EU-Vergaberechts, lehnt aber eine pauschale Vereinheitlichung durch eine unmittelbar geltende Verordnung ab. Besonders sollen Qualität, unabhängige Ingenieurleistungen, faire Vergütung, Mittelstandsschutz und nationale Gestaltungsspielräume gesichert werden.
Geoinformationen und Vermessungsleistungen stellen wesentliche Grundlagen für die Planung, Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur und anderer öffentlicher Vermögenswerte dar. Soweit dies für den Gegenstand einer Beschaffung relevant ist, sollten öffentliche Auftraggeber daher angemessene Anforderungen an die fachliche Qualifikation, Genauigkeit, Qualität, Interoperabilität, Metadaten, Georeferenzierung, Datenformate, Datenhaltung, Pflege und langfristige Nutzbarkeit von Geoinformationen festlegen können. Diese Anforderungen sollten verhältnismäßig zum Gegenstand des Auftrags sein und offene sowie interoperable digitale Prozesse unterstützen, ohne bestimmte proprietäre Technologien vorzuschreiben.